UFL DEUTSCHLAND

UNIVERSELLE FREIMAURER LIGA · Landesgruppe Deutschland e.V.

Willkommen

Liebe Schwestern und Brüder,

Wie wir alle wissen ist die Freimaurerei kein monolithischer Block.

Sie ist aufgesplittet in unterschiedliche Obödienzen mit unterschiedlichen Aufnahmeanforderungen, Ritualen und Teilzielen..

Alle aber haben zugleich grundlegende gemeinsame, humanitäre Zielsetzungen, die in unserer Kultur sehr wesentlich in der christlichen Morallehre ihre Fundamente hat.

An diese Gemeinsamkeiten knüpft die Universelle Freimaurerliga an. Die UFL ist keine Loge, sie arbeitet nicht rituell.

Die UFL will den Schwestern und Brüdern aller Obödienzen, die über den Tellerrand ihrer Logen hinaus sehen wollen und interobödienzielle und internationale freimaurerische Kontakte suchen, die an die Weltgeschwisterkette anknüpfen wollen und für die das Gemeinsame in den Ideen aller Obödienzen wichtiger ist als das Trennende, eine Plattform des Dialogs geben. Für alle, für die das Wort Toleranz keine Worthülse ist und die neben dem Gemeinsamen sehr wohl auch das Verschiedenartige sehen und es tolerieren und doch eine gemeinsame Linie finden. Für alle diese ist die UFL eine gemeinsame Heimat. Aus gemeinsamen Idealen und Lehren ist die UFL gleichzeitig ein "Thinktank" für und mit Freimaurern und damit auch eine besondere Bildungseinrichtung.

Mit brüderlichen Grüßen,

Euer Euch treuverbundener Bruder

Titus R. Feigl

Präsident der UFL-Deutschland

19.Februar 22

Geschichte der UFL

DIE UNIVERSELLE FREIMAURER LIGA

von Br⸫ Karsten OELCKERS 1999 – 2003 Präsident der deutschen Landesgruppe seit 2019 Vizepräsident

Viele der Schwestern und Brüder in der Freimaurerei, die sich mit Geschichte beschäftigen, jene, die über den Tellerrand ihrer eigenen Obödienz hinausschauen und viele, die den Dialog in der „Weltbruderkette“ führen wollen und über Themen wie Freiheit (Gedanken und Meinungen), Gleichheit (der Pflichten vor dem Gesetz) und Brüderlichkeit (Loyalität gegenüber dem Mitmenschen) reflektieren, kennen die Vereinigung „Universelle Freimaurer Liga“, und sie sind bestrebt, die Liga zum Wohle ihrer Ideale und als Teil eigener geistiger Weiterentwicklung zu nutzen.

Bereits zu Beginn dieser Ausführungen möchte ich betonen, dass die Universelle Freimaurer Liga keine Tempelarbeiten durchführt bzw. organisiert und sich nicht in Großlogenangelegenheiten einmischt. Sie ist eine Organisation von Freimaurern, keine freimaurerische Organisation.

Wenn ich vorstehende Aussage bereits an den Anfang meiner Ausführung stellen möchte, so deshalb, weil in der inzwischen bald 125jährigen Geschichte der Liga dieser Bereich – Tempelarbeiten organisieren und Einmischung in Großlogenangelegenheiten – von den Ligeuren nicht immer konsequent eingehalten worden ist. Man hat also vor der eigenen Tür zu kehren und muss etwaige Fehler freimaurerischer Großbehörden nicht ungefragt kommentieren bzw. den Finger in eine Wunde legen.

Die internationale Blütezeit der UFL und außerordentliche Schlagkraft der Vereinigung liegt gut 30 Jahre zurück, und der Liga ist es in dieser Zeit nicht gelungen, ihre Daseinsberechtigung nachzuweisen und ihr Alleinstellungsmerkmal herauszuarbeiten. Es ist also an der Zeit, auch an diesem Thema zu arbeiten. Der amtierende Vorstand der UFL-Deutschland hat sich – letztlich auch aufgrund der „Corona“-Maßnahmen – die Frage gestellt, welchen Folgen wir uns als Liga, die Freimaurerei im Allgemeinen und Menschen in diesem Lande zu stellen haben. Die familiären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen werden erheblich sein, und wir sind hierauf nicht vorbereitet.

Aus dieser selbstkritischen Standortbestimmung haben wir im Präsidium der UFL-Deutschland beschlossen, die deutsche Landesgruppe zu einer „Denkfabrik“ umzuformen, die sich mit den gesellschaftlichen Themen der Vergangenheit, Gegenwart und die Zukunft betreffend beschäftigt. Diese Neuausrichtung der UFL-Deutschland wird dadurch erleichtert, dass wir uns bereits seit Jahren in Deutschland nicht als freimaurerische Organisation verstehen, sondern als eine Organisation von Freimaurern aller Obödienzen, soweit diese nach freimaurerischen Landmarken und Bestimmungen arbeiten, welche die bekannten Initiationsgrade Lehrling, Geselle, Meister beinhalten. Die Mitgliedschaft steht also jedem Freimaurer und jeder Freimaurerin offen, soweit die vorgenannten Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Universelle Freimaurer Liga ist eine in der Schweiz gegründete und in Genf eingetragene Vereinigung von Freimaurerinnen und Freimaurern. Die UFL International 1905 ist der Dachverband aller UFL-Landesorganisationen, die ihrerseits – in einigen Ländern (so z.B. der Schweiz) - aus Regionalgruppen oder Sektionen bestehen.

Die Freimaurer – seien es Damen oder Herren, gleich welcher Obödienzen - wollen die verbindenden Ziele des Bundes ihres Landes leben und fördern. Streitgespräche und ggf. kritische Debatten zu „Regularitäts- und Anerkennungsfragen“ freimaurerischer Großlogen sind für die Ligeure der UFL nicht zielführend und behindern die eigentliche Arbeit als „Thinktank“. Gleichwohl sei bereits an dieser Stelle vermerkt, dass die UFL keine Interessenten als Mitglieder in ihren Reihen zulässt, die sich aus „Winkellogen“ heraus definieren.

Kommen wir nun zu den wichtigen Informationen, die den Leser dieser Dokumentation einen hinlänglichen Einblick gewähren möge.

1. DER LIGAGEDANKE

Auf kürzeste Form gebracht will der Ligagedanke die praktische Entwicklung der Freimaurerei zu einer die Welt umspannenden Solidarität. Die UFL will beratend und helfend wirken; sie soll und will nicht politisch gestaltend eingreifen. Die UFL ist eine Plattform des Dialogs von Freimaurern mit Freimaurern. Sie tritt im Einzelfall auch nach außen in Erscheinung, wenn dieses im Sinne der Freiheit, der Würde und der Unversehrtheit des Menschen nötig ist.

Die Groß-Obödienzen stehen sich in vielen Fragen – ähnlich wie die Regierungen von Großmächten – gegenüber, erkennen sich gegenseitig an oder erkennen sich nicht an, reden miteinander oder schweigen, so dass eine tatsächliche Kette aller Freimaurer der Welt, die natürlich über die eigene Groß-Obödienz hinaus gültig sein müsste, nicht vorhanden ist. Hierin liegt ein tatsächlicher Bruch zwischen dem, was erstrebt und dem was gelebt wird. Wenn wir uns also mit den international bestehenden und wirkenden freimaurerischen Strukturen beschäftigen, so sollten wir wissen, dass die Freimaurerei keine Gemeinschaft von Gleichen ist, sondern von Ungleichen. Welche Ziele, Landmarken, Statuten etc. die bilaterale Anerkennung ausmachen, muss jeder für sich entscheiden.

In sehr vielen Großlogen wird im Ritual, zumeist am Schluss der Tempelarbeiten, ein symbolischer Akt durchgeführt, in dem die Schwestern und/oder Brüder die Kette bilden. Wir sprechen dabei häufig von der die Welt umspannenden Kette der Freimaurerei. Diese Kette existiert nicht in der Struktur, wohl jedoch in der respektvollen Haltung der Freimaurer im gegenseitigen Umgang.

Die Vertiefung des Symbols der Kette innerhalb des eigenen Logenbrauchtums zu dem Symbol der die Welt umspannenden freimaurerischen Solidarität hat (so u.a. Bruder Franz Carl Endres, Autor freimaurerischer Bücher in den 1920er bis 50er Jahren) stets Hemmnisse erfahren, die sich nicht nur dem Ligagedanken entgegenstellten und ihr teils auch heute noch Sorge bereiten:

Es sind …

1. die einst von Bruder Gustav Stresemann als „unseliges Missverständnis“ bezeichnete Methode: „das Nationale und Internationale als Gegensatz hinzustellen und mit dem Begriff des Internationalen einen Vorwurf des Nichtnationalen zu verbinden“ und in der jetzigen Zeit das Internationale gegen das Nationale zu ideologisieren; ferner
2. der Umstand, dass wir es heute mit Pressekampagnen zu tun haben, die die Liebe zum Vaterland und das Vertreten nationaler Interessen als Feindschaft globalen Denkens und Handelns hinstellen und
3. es eine bedauerliche Tatsache ist, dass selbst in einigen der freimaurerischen Großbehörden der freimaurerische Grundgedanke der Bruderkette nicht maßgeblich waltet sowie
4. versucht und praktiziert wird und wurde, diese Ideale für politische Interessen zu instrumentalisieren.

Bruder Kurt von Sury (ehemaliger Präsident der UFL International) schrieb über den Liga-Gedanken:

„So sind wir Freimaurer durch dieselben universale Idee und die aus dieser sich entwickelnden Anschauungen und Grundsätze miteinander verbunden. Wohl können sich infolge nationaler Eigenarten und in den verschiedenen Ländern die äußeren Formen der maurerischen Arbeit ändern, niemals aber kann der Inhalt der Freimaurerei von einer Nation gleichsam gepachtet und nach ihrem Dafürhalten als der einzig richtige interpretiert werden. Die Freimaurerei ist übernational und allgemein. Die Brüder müssen sich darüber klar sein, dass die geistige Idee, für die sie sich bei ihrer Aufnahme verpflichten, nicht an den nationalen Grenzpfählen Halt macht, dass vielmehr jenseits derselben und jenseits der Meere Millionen von Freimaurern leben, die sich ihrerseits zu denselben Grundsätzen der Menschenliebe, zur Toleranz, zur Freiheit und zum Friedenswillen bekennen.“

Ich möchte ergänzen:

1. Wir lieben unser Vaterland und achten die Vaterländer unserer Mitmenschen.
2. Wir lieben unsere Loge und unsere freimaurerische Obödienz und kennen die Grundsätze anderer Lehrarten und die unterschiedlichen Landmarken, die es international gibt.

2. VERRÜCKE DIE GRENZEN NICHT

Auch in diesen Grundsätzen gelten die „Alten Landmarken“ (Brauchtum und Tradition), die „landmarks“, die viel zu vielen Freimaurern unerkannt geblieben sind. Deshalb sei mir gestattet, hier meine Auslegung der Landmarken deutlich zu machen:

Die Bibel schreibt in „Sprüche Salomos“ (Altes Testament: Sprüche 22, Vers 28):
• „Verrücke nicht die alte Grenze, die deine Väter schon errichtet haben!“ (Bibelübersetzung Hamp, Stenzel, Kurzinger, Ausgabe 1989) bzw.
• „Treibe nicht zurück die vorigen Grenzen, die deine Väter gemacht haben.“ (Bibelübersetzung Martin Luther, Ausgabe 1900).

Alle weiteren Erklärungen oder Rechtfertigungen, welche die „Landmarks“ seien oder sein sollten, sind eigentlich überflüssig.

Innerhalb der Freimaurereien werden vielfach drei Grundsätze durcheinandergebracht:

• Die alten Landmarken
• Basic Principles der United Grand Lodge of England
• Alten Pflichten von 1723

Es ist hier nicht der Raum, diese weiter zu erläutern; ich möchte lediglich hiermit anregen, dass sich die Schwestern und Brüder mit diesen Grundsätzen beschäftigen. Man sollte wissen, worüber man redet bzw. diskutiert.

3. TOLERANZ

Das Praktizieren übereinstimmender Wertevorstellungen führt dazu, sich hinsichtlich des Toleranzbegriffs wie folgt verständigen zu können: Toleranz setzt voraus, dass man sich in seinem Leben einen klaren „geistigen Standort“ erarbeitet hat, der nicht von Beliebigkeit oder Relativismus geprägt ist.

Zitat: „Wir können ohne weiteres darin übereinstimmen, dass Toleranz nicht notwendig Relativismus bedeutet oder Gleichgültigkeit der Wahrheit gegenüber impliziert. Man ist dann kaum tolerant, wenn man einfach aufgrund einer skeptischen oder indifferenten Haltung jede Verteidigung der Wahrheit ablehnt. Die radikale Relativität aller menschlichen Werte ist nicht gleichzusetzen mit einem mehr oder weniger agnostischen Relativismus. Man kann nur dann wahrhaft tolerant sein, wenn man keinen Kompromiss schließt, wenn man erkannt hat, dass die Wahrheit selbst tolerant ist. Die Toleranz kommt nicht von der Indifferenz der Wahrheit gegenüber, sondern von einer tieferen Erkenntnis der Wahrheit selbst.“

An dieser Stelle sei vermerkt, dass sich die Freimaurerei werteorientiert sieht und nicht ideologischen Zielen Priorität einräumen darf. Sie ist wertekonservativ, und die Freimaurer folgen in ihrem Verhalten einer von Verantwortungsethik getragenen Haltung, d.h. keiner dogmatischen Gesinnungsethik. Siehe diesbezüglich auch den Soziologen Max Weber.

Die Freimaurer wissen untereinander, dass eine Gemeinschaft, die sich als eine solche - auf konservativen Werten praktizierend – definiert, ohne VERTRAUEN nicht bestehen kann. Wer die Frage: In wen setzen Sie Ihr Vertrauen? mit Gott beantworten kann, wird grundsätzlich seinem Mitbruder vertrauen, und zwar ungeachtet, ob er den Bruder oder der Schwester einer anderen Loge gut kennt oder nicht. Aus diesem Vertrauen kann Freundschaft wachsen oder eine „geistige Bruderschaft“ entstehen.

Wir müssen tolerieren, dass es einem Atheisten oder einem Agnostiker deutlich schwerer fällt, ein gottgefälliges Leben zu führen als einem gläubigen Christen z.B. in Deutschland. Die große Mehrheit der auf der Welt existierenden Freimaurer-Obödienzen setzen allerdings für eine Aufnahme die Anerkennung Gottes als reale Instanz voraus.

4. AUS WELCHEN HAUPTSTRÖMUNGEN SCHÖPFT DIE UFL HEUTE?

Welchen Hauptströmungen unterliegt die internationale Freimaurerei derzeit?

• Englische (anglo-amerikanische) Freimaurerei: Anerkennung durch die United Grand Lodge of England, damit aus britischer Sicht damit „regulär“ und „anerkannt“, nach deren „Basic Principles“. Die deutsche Freimaurerei hat sich nach dem 2. Weltkrieg mit den Vereinigten Großlogen von Deutschland entschlossen, diesen Prinzipien zu folgen.
• Frankophone Freimaurerei (antiklerikale Freimauerei) um den Großorient von Frankreich, aus britischer Sicht „nicht anerkannt“ (Argumentation: Politische Einflussnahme und „Weißes Buch“ statt der Bibel).
• Verschiedene freimaurerische Obödienzen, deren Großlogen internationalen Vereinigungen (z.B. C.L.I.M.A.F., C.L.I.P.S.A.S. CATENA u.a.) angehören und ihre freimaurerischen Prinzipien definieren.

5. EINE HISTORISCHE REMINISZENZ

Ein Blick in die Historie:

(VOR UND NACH DEM 1. WELTKRIEG)

Alle Bemühungen mit dem Ziel eines freimaurerischen Austauschs begannen viel früher, eigentlich schon im 19. Jahrhundert. Ich denke hierbei an Straßburg und an die Bemühungen, sich unter den europäischen Logen international anzunähern.

Bei der Betrachtung der heutigen Lage werden wir Freimaurer leider einsehen müssen, dass wir in der internationalen Freimaurerei schon weiter waren als heute. Ich denke insbesondere an einzelne regionale Entwicklungen nach dem II. Weltkrieg, die uns einen Schritt zurückwarfen. Zwischen den beiden Kriegen blühte der internationale Austausch, damals von Brüdern geradezu (die Schwestern waren noch nicht eingebunden), obwohl sich die Großlogen selbst mit deutlicher Distanz begegneten; teils auch aufgrund politischer Repressalien. Denken wir hierbei exemplarisch an das Versailler Diktat, welches kein deutscher Patriot anerkennen konnte und wollte.

Der damaligen, überwiegend nationalistisch geprägten Freimaurerei Europas setzten Ligeure in den Jahrzehnten nach dem I. Weltkrieg mit ganzer Kraft die von Humanität und brüderlicher Liebe getragenen Ideale der wahren Freimaurerei entgegen.

Schnell setzen sich die Mitglieder der Liga nach dem I. Weltkrieg dem Vorwurf aus, mit „Verbrüderungsgedanken und -handlungen die nationalen Interessen zu unterlaufen“ und „die der Freimaurerei Deutschlands“ zu gefährden, zumal man ja „ohnehin mit Politik nichts zu tun haben wolle“. Die Lage ist in England, den USA, Italien und in Frankreich nicht anders. Wir sollten nicht glauben, dass die Deutschen schlechter gewesen sind als der Rest der Welt. Nationalismus ist gewissermaßen in Mode gewesen, so wie man heute glaubt, dass uns eine Globalisierung dem Seelenheil näherbringen könnte. Nicht nur an Deutschland sollte seinerzeit die Welt genesen, sondern auch an den Engländern, den Franzosen und den Amerikanern.

Der irisch-englische Oberst John Pollen, ehemaliger britischer Gouverneur in Indien und Richter, geboren 1848, wird ab dem 5. August 1905 in Boulogne-sur-Mer (Frankreich), auf dem ersten Esperantoweltkongress, für 7 Jahre, bis zu seinem Tode, der erste Vorsitzender des von ihm und anderen freimaurerischen Esperantisten gegründeten Vereins ESPERANTO FRAMASONA (Freimaurerisches Esperanto).

Der ESPERANTO FRAMASONA nimmt an den jährlichen Esperantoweltkongressen teil,

1906 in Genf,
1907 in Cambridge,
1908 in Dresden,
1909 in Barcelona,
1910 in Washington,
1911 in Antwerpen,
1912 in Krakau,
20.08.1913 in Bern.

Dort, in Bern, wird die Organisation unter Führung des Schweizer Arztes und Pharmakologen Dr. Fritz Uhlmann erweitert und nimmt den Namen UNIVERSALA FRAMANSONA LIGO (Universelle Freimaurerliga) an.

Br⸫ Fritz Uhlmann ist der Schöpfer des ersten Rituals in Esperanto , das 1913 in Bern in einer ersten freimaurerischen Tempelarbeit in der internationalen Sprache zelebriert wird. Die ausübenden Ritualbeamten sind ein Schweizer, ein Deutscher, ein Franzose, ein Engländer, ein Spanier und ein Ungar. Der Großmeister des Großorients von Portugal, Br⸫ Sebastiao de Magalhaes Lima, berühmter Publizist und Politiker des portugiesischen Liberalismus, leitet die Arbeit. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Freimaurerei, dass die Brüder aus verschiedensten Orienten mühelos in einer neutralen Sprache verkehren können. Wir merken: Die seinerzeitigen Großlogen sehen also noch keine Probleme darin, dass die UFL eine Tempelarbeit von einer Loge ausrichten lässt.

1926 regt Br⸫ Eugen Lennhoff (Wien) - Mitautor (neben Bruder Oskar Posner) des Internationalen Freimaurerlexikons und Mitbegründer des Schottischen Ritus in Österreich - an, die Tagungen der UFL von den Esperantoweltkongressen loszulösen und die UFL als eigenständige Organisation aufzubauen. Lennhoff übernimmt die Aufgabe des Generalsekretärs der Liga und verbreitet im deutschsprachigen Raum die Bezeichnung „Allgemeine Freimaurer Liga“.

Es werden nationale Begegnungen gefördert, in Deutschland unter Führung des Dresdner Röntgenologen Prof. Heinrich Kraft, Meister vom Stuhl der Loge „An Erwin’s Dom“ in Straßburg und Mitglied der Basler Loge „Zur Freundschaft“, auch Vorkämpfer der deutsch-französischen Verständigung. Br⸫ Kraft formuliert das Motto der nächsten UFL-Kongresse: „Von Mensch zu Mensch ... zu wachsender Brüderschar. Epoche der Solidarität, Wahrheit und Gerechtigkeit.“

1928 vereinigt der UFL-Kongress in Wien bereits 700 Teilnehmer aus 30 Großlogen, unter ihnen auch der französische Historiker Bruder Albert Lantoine.

Im Herbst 1928 gründen u.a. Bruder Dr. Ing. Raoul Koner und Bruder Dr. Leo Müffelmann die UFL-Landesgruppe Deutschland. Raoul Koner führt die deutsche Gruppe.

1928 tagt die UFL in Wien, 1929 in Amsterdam, 1930 in Genf.

08. – 13.09.1931: Der VI. Kongress der Universellen Freimaurer Liga (UFL / AFL) findet in Paris statt. Über diesen Kongress berichtet die „Wiener Freimaurer-Zeitung“ in ihrer Ausgabe Nr. 8/9. Der Bericht wird ebenfalls in der Zeitschrift der „Symbolischen Großloge von Deutschland“ publiziert.

Mit 250 Brüdern aus 58 Freimaurer-Orienten bzw. 15 Ländern ist der Kongress ein voller Erfolg.

Anwesend sind für die Gruppe „praktische Friedensarbeit“ die Brüder

• Senator La Fontaine, Belgien, der führende französische Pazifist,
• Lucien Le Loyer, Altgroßmeister der Grande Loge de France und
• der Prager Stuhlmeister Dr. Paul Hänel („Harmonie“).

Bruder La Fontaine behält den Vorsitz. Die Brüder wollen Pazifismus nicht länger mit schönen Worten praktizieren. Solle die Kultur nicht vollends in Trümmer gehen, müsse eine kraftvolle Erziehungstätigkeit zu wahrhaft humaner Gesinnung endlich einsetzen.

Weitere Themen werden aufgegriffen

• von Br⸫ Dezny, Temesvar (heute Rumänien), Vorkämpfer geistiger Jugendolympiaden,
• von den holländischen Brüdern Junod und Baretta „Maurerei und Presse“ bzw. „Antifreimaurerische Propaganda in Holland“,
• von Br⸫ Limborgh-Meyer, Harlem, „freimaurerische Jugendarbeit“,
• von Br⸫ Lennhoff, Wien, „Abwehrkampf“,
• von Br⸫ Plantagenet, Paris, „Maurerrecht“,
• von Br⸫ Kutner, Paris, „Fraternité- Réconciliation“,
• von Br⸫ Propper, Jerusalem, „Entwicklung in Palästina“,
• von Br⸫ Kipa, Warschau, „Polnische Freimaurergeschichte“,
• von Br⸫ Schumitzky „Die ukrainische Großloge 1919“,
• von Br⸫ Margoulies, Paris, „Russische Freimaurerei im 20. Jahrhundert“,
• von Br⸫ Winterberg, Prag, „Tschechische Freimaurerliteratur“.

Die Liga verabschiedet diverse Resolutionen zu

• Jugendfragen,
• Esperanto,
• Teilnahme an Ärztekongressen,
• Freimaurerische Forschung,
• Pädagogik,
• Journalismus und Schriftstellerei.
• Zu den Menschenrechten wird beschlossen, dem Ligamitglied zur Pflicht zu machen, im Schoße seiner Großloge dahin zu wirken, dass die Anregung der Großloge von Wien an die A.M.I., die Menschenrechte in den Konstitutionen zu verankern, überall zur Tat werde.

Die AFL / UFL (Allgemeine / Universelle Freimaurer Liga) steht auf dem Boden der Notwendigkeit allgemeiner Abrüstung. Sie spricht allen Staatsmännern, die den Krieg verdammen und für den Frieden wirken, ihre warmen Sympathien aus (Briand wurde zu seiner Wiedergenesung telegraphisch beglückwünscht). Den Mitgliedern wird der Anschluss an die Paneuropäische Union empfohlen. Es ist dahin zu wirken, dass die großen Museen Abteilungen erhalten, in denen nach dem Vorbild der wenigen Kriegsmuseen alles zur Schau gestellt wird, was Schrecken und Grauen des Krieges zeigt. Br⸫ Littmann aus Berlin entrollt ein erschütterndes Bild von der Lage der Freimaurer in Deutschland.

Die 1932 für Berlin vorgesehene Tagung wird wegen der häufigen Schlägereien und Ausschreitungen rivalisierender nationalsozialistischer und kommunistischer Gruppierungen abgesagt.

1932 kommt es durch den belgischen Nobelpreisträger, Br⸫ Henri La Fontaine, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Aktive Friedensarbeit, zu einem Abrüstungs- und Friedensaufruf beim Völkerbund. Dieser Aufruf wurde von zahlreichen Großlogen und Brüdern unterstützt. Der Aufruf stammt eigentlich aus der Feder des Schriftführers Br⸫ Dr. Paul Hänsel, Prag, der „Gruppe für praktische Friedensarbeit“, deren Vorsitz Henri La Fontaine innehatte.

Anmerkung: Das nachstehende Dokument stammt aus dem Jahre 1932. Der Text ist entnommen dem Buch mit dem Titel „Großmeister Leo Müffelmann – Richtungskämpfe innerhalb der deutschen Freimaurerei in den Jahren 1923 – 1934“; Autor: Karsten Oelckers, ISBN 978-3-939611-30-1; Seiten: 1933 – 196.

Hinweis: Die Bezeichnung „UFL“ ist heute als Kürzel gebräuchlich und leitet sich aus der offiziellen Bezeichnung in Esperanto und Deutsch ab. Vor dem 2. Weltkrieg war im deutschsprachigen Raum die Bezeichnung „Allgemeine Freimaurer-Liga“ gebräuchlich. Das Kürzel „LUF“ steht für die französische Bezeichnung.

Originaltext:
ALLGEMEINE FREIMAURER-LIGA
GRUPPE FÜR AKTIVE FRIEDENSARBEIT

Vorsitzender: Henry La Fontaine
Square Vergote 9, Bruxelles
Schriftführer: Dr. Paul Hänsel
Prag XVIII. Clam Martinicova CP 710

Bisher hat die Freimaurerei noch keinen Versuch gemacht, außerhalb ihrer Bauhütten ihren Friedenswillen zu bekunden. In allernächster Zukunft ergibt sich hierzu eine Gelegenheit.

Im nächsten Februar tritt in Genf ein Ausschuss des Völkerbundes zusammen, welcher damit beauftragt wurde, die Frage der Abrüstung zu behandeln, und es besteht große Gefahr, dass diese Zusammenkunft, wie ähnliche frühere, negativ verläuft und mit einem neuen Siege jener Elemente endet, für welche die Kriege eine Quelle persönlichen Eigennutzes sind.

Der Völkerbund läuft Gefahr, sein Ansehen völlig zu verlieren, wenn man nicht zu einer scharf umrissenen Entscheidung in dieser Frage gelangt, einer Entscheidung, die dem feierlichen Versprechen des Art. VIII des Völkerbund-Paktes entspricht. Im genannten Artikel wurde das Versprechen abgegeben, ein Projekt auszuarbeiten, welches die nationalen Rüstungen auf jenes äußerste Minimum herabsetzt, das mit der Aufrechterhaltung der Staatssicherheit und der Einhaltung internationaler Verpflichtungen im Falle einer gemeinschaftlichen Aktion zu vereinbaren ist, und nicht, dass man nur dazu gelangt, eine obere Rüstungsgrenze festzusetzen, die womöglich noch über der Vorkriegsrüstung liegt. So versucht man jetzt den klaren Sinn des oben erwähnten Artikels auszudeuten.

Alle Reden und Gegenreden, mit welchen man sich heute bemüht, das feierliche Versprechen, das im Jahre 1919 von den hohen Vertragsschließenden fast aller Völker der Erde abgegeben wurde, abzuschwächen, stehen in schlagendem Gegensatze zu der damals den Frontkämpfern vorgespielten Hoffnung, den Krieg endlich von der Erde zu bannen.

Das Gegenteil ist der Fall. Durch die Verdoppelung der Rüstungen gegenüber dem Jahre 1914 wird die Welt heute von einer ungeheuren Gefahr bedroht und es ist nötig, diese Gefahr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu beschwören.

Diese Tatsachen erheischen unausweichlich, dass eine alle Völker einmütig ergreifende Bewegung ins Leben gerufen werde, welche die Regierungsvertreter, die sich in Genf im Jahre 1932 vereinigen, zu einer wirklich gründlichen Abrüstung aller Nationen zwingt.

Ich bitte Sie, ehrwst⸫ und gel⸫ Br⸫, infolgedessen inständig, sowohl innerhalb Ihrer Großloge und deren Bauhütten, innerhalb der Großbehörden und Bauhütten mit denen Sie in direkten Beziehungen stehen, als auch in der profanen Gesellschaft Ihres Landes und Ihrer Stadt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln eine intensive Propaganda im Sinne einer derartigen Abrüstung einzuleiten.

In Kürze werde ich mir erlauben, Ihnen eine Eingabe an die Abrüstungskonferenz zu unterbreiten, welche derselben gelegentlich ihres Zusammentrittes überreicht werden soll und in welcher sowohl das Problem selbst als auch seine Lösungsmöglichkeiten genau bestimmt sind. Diese Eingabe sollte mit einer größtmöglichsten Anzahl von Profanunterschriften von Angehörigen der Freimaurerei versehen werden. Wenn möglich, sollten auch offizielle Zustimmungserklärungen der Großlogen darunter gesetzt werden.

Welche Unterschiede der Form und selbst der Ideale heute auch die freimaurerischen Organisationen spalten mögen, ich gebe mich doch der Hoffnung hin, dass alle maurerischen Behörden mit mir in dem einzigen Punkte übereinstimmen, dass ein feierliches Versprechen, welches durch die Friedensverträge am Ende des blutigsten aller Kriege den verzweifelten und am Ende ihrer Kräfte stehenden Völkern im Jahre 1918 gegeben wurde, von jenen auch eingehalten werden muss, die es gaben.

Genehmigen Sie, ehrwst⸫ und gel⸫ Br⸫,
den Ausdruck meiner brüderlichsten Hochachtung
i⸫d⸫u⸫h⸫Z⸫
gez. Henry La Fontaine, Vorsitzender

1933 folgt eine Tagung in Den Haag. Es ist die letzte, an der Leo Müffelmann vor seiner Verhaftung und seiner KZ-Inhaftierung teilnehmen kann. Die in Den Haag anwesenden Brüder berichten aus ihren Großlogen, dass die Entwicklung des Nationalismus in der Welt eine die Freimaurerei schädigende Unsicherheit unter den Großlogen hervorruft. Aus Deutschland wird berichtet, dass die Juden bedroht seien. Der jüdische Orden „B’nai B’rith“ habe sich mittlerweile auf den Zionismus eingestellt (1932 arbeiteten im Deutschen Reich über 103 Logen unter diesem rein jüdischen Orden) und damit seine klassische freimaurerische Arbeit beendet. Die Logen des „B’nai B’rith“ – so deren Beschluss – mögen sich mit zionistischen Organisationen zur Ausgestaltung Palästinas als bevorzugtes Immigrationsland zusammentun.

Raoul Koner ist bereits vor der UFL-Tagung in Den Haag inhaftiert worden. Zusammen mit Fritz Bensch (AASR) sehen sich die drei führenden Brüder der Symbolischen Großloge von Deutschland und des Alten Angenommenen Schottischen Ritus von Deutschland im KZ Sonnenburg wieder. Ende 1933 werden die drei Brüder und Ligeure und Mitglieder des AASR mit Hilfe US-amerikanischer Brüder und wohl auch mit Hilfe Hjalmar Schachts – bezogen auf Leo Müffelmann (Schacht war Müffelmanns Bürge anlässlich dessen Aufnahme in den Bund) – aus dem KZ entlassen. 1934 stirbt Müffelmann an den Folgen der Misshandlungen, konnte jedoch zuvor dafür sorgen, dass die Symbolische Großloge von Deutschland und der AASR nach Palästina (britisches Mandatsgebiet) ins Exil gebracht werden.

Der II. Weltkrieg behindert die internationale Arbeit der Liga. Praktisch kommt sie in ganz Europa zum Erliegen und wird in der Schweiz am Leben gehalten.

Die neu gegründete, eigentlich reaktivierte deutsche Landesgruppe wird 1950 in Brüssel wieder in den Kreis der UFL-International aufgenommen. Es beginnt die zweite Blütezeit der UFL.

Kurt von SURY (Schweizer Arzt und Psychologe), Jan C. W. ONDERDENWIJNGAARD (Niederländischer Bankier) und Théo MARTI (Schweizer Chirurg) prägen die Kriegs- und Nachkriegsjahre von 1940 bis 1978. Sury hatte die Liga über die Kriegsjahre gebracht.

1. Die Liga betont und praktiziert nicht nur ihre Zielsetzung, nämlich das Verständnis der Brüder aller Obödienzen zu fördern, sondern sie will auch konkrete brüderliche Kontakte ermöglichen.
2. Mit ihren kulturellen Arbeiten will sie zur Verständigung der Brüder und der Völker beitragen, dieses vor allem nach 2 Weltkriegen, die Europa in Schutt und Asche gelegt haben. Aus diesem Grunde finden wieder Jahreskongresse statt; auch Jugendlager für Kinder der Ligeure werden organisiert.
3. Die Liga hat sich jedoch auch zur Verteidigung der Maurer in der profanen Welt entschlossen. Sie geht damit erstmals offensiv und Konkret als Organisation aus der Reserve:

a. Der Intervention der UFL ist die Freilassung der in Spanien von Franco inhaftierten Freimaurer zu verdanken.
b. Die Liga befreit den ehemaligen Großmeister der Symbolischen Großloge von Ungarn, Br⸫ Andor Gerö, aus dem kommunistischen Kerker in Budapest.
c. Die Liga bewirkt die Freilassung von Br⸫ Muhammad Fadhel al-Jamali, ehemaliger Ministerpräsident (1953-1954) des Irak.
d. Zugunsten zahlreicher spanischer und ungarischer Flüchtlingsbrüder führt die Liga Unterstützungsaktionen durch.
e. 1978 werden Kinder bei den kriegerischen Auseinandersetzungen Israels aus dem Libanon in Sicherheit gebracht.
f. 2007 organisiert die deutsche Landesgruppe nach den israelischen Angriffen auf den Libanon erfolgreich einen Spendenaufruf zur Hilfe libanesischer Kinder zugunsten eines SOS-Kinderdorfs. Schwestern und Brüder unterschiedlicher Obödienzen in Deutschland, auch der gemischten, engagieren sich. Die VGL Vereinigten Großlogen von Deutschland stellt für die Sammlung ihre organisatorische Struktur über das Freimaurerische Hilfswerk zur Verfügung, welches sich finanziell ebenfalls mit einer Spende beteiligt.

6. VERHÄLTNIS ZU DEN DEUTSCHEN GROßLOGEN NACH DEM 2. WELTKRIEG

1962 kommt es zu ernsten Verwerfungen zwischen der Führung der deutschen Freimaurerei und der UFL. Hintergründe sind nationalsozialistische Verstrickungen einzelner deutscher Brüder in Führungspositionen, gegen die sich Ligeure wenden.

Im Gegenzuge formulieren Großlogen-Vertreter ihre Vorwürfe gegen die UFL, sie würde auf ihren Ligatreffen veranlassen, dass deutsche Logen Tempelarbeiten ausrichten, auf denen auch Brüder von Logen nicht anerkannter Großlogen erscheinen würden.

Es geht – wie so häufig bei Streitigkeiten unter Brüdern – unter die Gürtellinie.

Erst mit der schließlich gemachten ausdrücklichen Zusage der deutschen Landesgruppe, anlässlich der Ligatreffen in Deutschland keine Tempelarbeiten durchführen zu lassen, kehrt Ruhe ein.

Eine nachträgliche Wertung: Mit der Zusage der deutschen Landesgruppe, keine Loge zu veranlassen bei Kongressen Tempelarbeiten auszurichten, ist eigentlich nur das festgeschrieben worden, was vorher schon klar war, nämlich, dass es sich bei der UFL um eine Vereinigung von Freimaurern handelt und nicht um eine Loge. Man arbeitet nicht rituell oder mit Symbolik. Es geht ausschließlich um den Dialog zwischen Freimaurern unterschiedlicher Obödienzen über Themen gesellschaftlicher und kultureller Art und über Diskussionen, in denen überkommene ethische Fundamente diskutiert werden. Tatbestand war jedoch auch, dass anlässlich internationaler Treffen einzelne Landesgruppen vor Ort ansässige Logen dazu veranlassten, Tempelarbeiten auszurichten, in denen diese Logen gegen von Großlogen vorgegebene Besuchsregelungen verstießen. Um es klar und deutlich zu sagen: Es liegt in der Verantwortung einer Loge, dass sie die Statuten der Großloge, unter deren Dach sie arbeitet, achtet und es liegt in der Verantwortung besuchender Ligeure, ob sie in Deutschland solche Festarbeiten besuchen.
(...)

7. UFL-INTERNATIONAL 1905

TAGUNGSORTE AUF INTERNATIONALER EBENE UND FÜHRUNG

Jüngere Vergangenheit:

• 1989 in Barcelona (Spanien)
• 1996 in Athen (Griechenland),
• 2001 in Beirut (Libanon),
• 2003 in Genf (Schweiz),
• 2005 in Bordeaux (Frankreich) anlässlich des 100. Bestehens der UFL sowie
• 2007 in Zürich (Schweiz).
• 2009 in Montevideo (Uruguay)
• 2010 in Rom (Italien)
• 2011 in Paris (Frankreich)
• 2012 in Bordeaux (Frankreich)
• 2013 in Konstanz (Deutschland)
• 2014 in Rom (Italien)
• 2015 in Wien (Österreich)
• 2016 in Leiria (Portugal)
• 2017 in Barcelona (Spanien)
• 2018 in Rom (Italien)
• 2019 in Wien (Österreich)
• 2020 in Berlin (war geplant, ist jedoch der „Corona“-Maßnahmen wegen ausgefallen)

(...)

8. TAGUNGSORTE UND MAßNAHMEN AUF NATIONALER EBENE (DEUTSCHLAND)

In der jüngeren Vergangenheit:

• 1999 in Eschborn bei Frankfurt am Main
• 2000 in Potsdam
• 2001 in Wiesbaden
• 2002 in Hamburg
• 2003 in Hilchenbach im Siegerland
• 2004 in Dresden
• 2005 in Bamberg
• 2006 in Berlin
• 2007 in Zürich
• 2008 in Bamberg
• 2009 in Weimar
• 2010 in Karlsruhe
• 2011 in Bad Königswart (Tschechische Republik)
• 2012 in Berlin
• 2013 in Konstanz
• 2014 findet kein nationaler Kongress in Deutschland statt
• 2015 in Wien (Dort trifft sich die deutsche Landesgruppe zeitgleich mit der österreichischen.)
• 2016 in Berlin
• 2017 in Nürnberg
• 2018 keine Tagung
• 2019 in Leipzig
• 2020 wegen der Reglementierungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen fällt die Tagung aus.
• 2021 geplant in Dresden. Wegen der anhaltenden Corona-Maßnahmen und Reiseeinschränkungen wird die Tagung schließlich abgesagt.
(...)

9. LANDESGRUPPEN

Landesgruppen der UFL bzw. aktive Ligeure gibt es in folgenden Ländern:

• Argentinien
• Belgien (Landesgruppe wieder in Planung)
• Benin (Nordwestafrika)
• Deutschland
• Frankreich
• Italien
• Kanada
• Kolumbien
• Libanon (zur Zeit Kanada zugeordnet)
• Madagaskar
• Österreich
• Polen (zur Zeit nur Einzelmitglieder)
• Portugal
• Schweiz (unterhält zwei Regionalgruppen, Zürich und Genf)
• Uruguay
• USA (New York)

• Internationale Esperanto-Gruppe (seit 2015 erneut aktiv)

10. PERSÖNLICHKEITEN

Herausragende und engagierte Persönlichkeiten haben stets die Mitgliederliste der UFL geprägt.
Wir können nicht alle aufzählen. Hier eine Auswahl derer, die in einer Zeit, als nahezu alle Länder Europas im Sumpf politischer Ideologien versanken, für ihre Ideale standen.
Zu ihnen gehörten u. a. Freimaurer wie Dr. Leo Müffelmann (1881-1934): Bis zur Machtergreifung durch die Nazis war er Vorsitzender der VELA, einer Vereinigung leitender Angestellter in Berlin, gründete mit gleich gesinnten Brüdern die Symbolische Großloge von Deutschland und war ihr Großmeister. Sein Engagement für eine internationale Versöhnung nach dem 1. Weltkrieg brachte ihm 1933 einen mehrmonatigen Aufenthalt im berüchtigten Konzentration Sonnenburg (bei Küstrin) ein, von wo er und die Brüder Bensch (AASR) sowie Koner (SGvD/AASR/UFL) mit Hilfe von in- und ausländischen Brüdern gesundheitlich angeschlagen Ende 1933 entlassen wurden. 1935 starb Müffelmann im Alter von erst 53 Jahren.
Wir finden in der von Br⸫ Karsten Oelckers als Autor verfassten quellenkundlichen Arbeit wichtige Hinweise auf Müffelmann. Titel: „GROSSMEISTER Leo Müffelmann – Richtungskämpfe innerhalb der deutschen Freimaurerei in den Jahren 1923 – 1934“ (ISBN978-3-939611-30-1), Salier-Verlag, Leipzig.
Das von Bruder (Dr.) Leo Müffelmann nach Jerusalem (damals Palästina unter britischer Verwaltung) ins Exil gebrachte freimaurerische Licht Deutschlands wurde nach dem 2. Weltkrieg von jüdischen Brüdern nach Frankfurt am Main zurückgebracht, wo in der Paulskirche die Gründung des Zusammenschlusses der „humanitären“ Logen West-Deutschlands mit der Bezeichnung Vereinigte Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland erfolgte. Das weitere im Exil weilende freimaurerische Licht kam von Chile (Großloge von Hamburg) nach Deutschland zurück. Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland (Freimaurerorden) hatte vor 1935 wichtige Dokumente nach Schweden in Sicherheit bringen können.
Freimaurer und engagierte Ligeure waren in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum u.a. folgende Persönlichkeiten:

Johannes C. Barolin (1857 - ?): österreichischer Pazifist; Träger des tschechischen Friedenspreises, 1904 gab Barolin als Autor sein Buch „Die Teilung der Erde“ heraus. In diesem Werk machte er einen Vorschlag zur Überwindung der damaligen Krisen. Er will dies durch wirtschaftliche Teilung der Welt verwirklicht sehen: In zehn große Wirtschaftsgebiete unter Aufsicht einer Weltdelegation. Auch diskutiert der Autor die Palästinafrage und lehnt einen jüdischen Staat in Afrika (Madagaskar) ab.

Fritz Bensch, Großkommandeur des AASR. 1933 im KZ Sonnenburg inhaftiert.

Harvey Newton Brown (1899-1998): Offizier der US-Armee, Kriegsgerichtsrat nach dem II. Weltkrieg in Berlin, leistete eine wesentliche Aufbauarbeit für die Freimaurerei in der Berliner Nachkriegszeit, versorgte die Brüder und ihre Familien mit Lebensmitteln und trat für die Versöhnung zwischen Amerikanern und Deutschen ein. Er war Sekretär der in den 50er Jahren in den USA (Texas) existenten Landesgruppe.

Franz Carl Endres (1887-1954): Schriftsteller und Journalist, zuvor Professor der Militärakademie in München, später Generalstabsoffizier der türkischen Armee, leidenschaftlicher Pazifist. Autor zahlreicher Bücher über Geopolitik und über die Freimaurerei.

Arthur Groussier (1863-1957): französischer Politiker, Vizepräsident der Kammer, wiederholt Großmeister des Grand Orient de France. Er tauschte 1926 auf dem Friedensmanifest der Großloge von Jugoslawien (unter dem Dach der AMI) in Belgrad mit Leo Müffelmann den Bruderkuss, was in Deutschland in freimaurerischen Kreisen zu erheblicher Unruhe führte und schließlich zum Abschied des Bruders Dr. Leo Müffelmann aus der Großloge „Zur Sonne“ im Jahre 1928 beitrug.

Dr. Raoul Koner (1887-1977): Er gründete die deutsche Landesgruppe der UFL 1928 mit Leo Müffelmann und trat für die Versöhnung mit Frankreich ein. Auch er wurde 1933 in das KZ Sonnenburg inhaftiert.

Prof. Henry La Fontaine (1854–1934): Professor für internationales Recht, Friedensnobelpreisträger 1913.

Ossian Lang (1865 – 1945): Historiker, Schriftsteller und Pädagoge in New York.

Théo Marti (1908-1978), Arzt, Privatdozent an der Universität, Präsident und Ehrenpräsident der Universellen Freimaurer Liga International 1905 (UFL) / Ligue Universelle de Franc-Maçon (LUF), Ehrwürdiger Meister vom Stuhl der Loge „Treue und Besonnenheit“ von 1950 – 1953, Mitglied des Obersten Rates der Schweiz des AASR.

Gedenken an Bruder Théo Marti:

Danke für alles, was Du uns gegeben hast.

Die Loge „Fidelity & Prudence“, der Alte und Angenommene Schottische Ritus, alle Schweizer Brüder und Tausende von Brüdern in der ganzen Welt sind in Trauer. Bruder Théo Marti ist am Samstag, den 14. Oktober 1978, im Alter von 70 Jahren friedlich entschlafen.

Er war gerade von einer langen Auslandsreise zurückgekehrt: Kanada, Deutschland und Portugal, wo er am UFL/LUF-Kongress und an medizinischen Kongressen teilnahm und viele persönliche Kontakte mit Brüdern in Portugal hatte, wo die FM rekonstituiert wird. Er kehrte nach Hause zurück, um von der Geburt eines Enkels zu erfahren. Er war zufrieden, dass er erreicht hatte, was er sich vorgenommen hatte; sein Buch war im Druck, und so gönnte er sich eine kleine Pause, bevor er seine Arbeit fortsetzte und uns eine neue Facette seiner reichen Persönlichkeit zeigte, indem er eine Sammlung esoterischer Gedichte vorbereitete. Er ist friedlich eingeschlafen und nicht in dieser Welt aufgewacht; er ist uns in den ewigen Osten vorausgegangen.

Am Mittwoch, dem 18. Oktober, erwiesen ihm zahlreiche Brüder aus allen Himmelsrichtungen eine bewegende und schlichte Ehre.

Auf dem Katafalk, der mit dem Blau, dem Symbol unseres Ordens, drapiert ist, sind die freimaurerischen Dekorationen angebracht. Davor tragen in Bänder gewickelte Blumen eine Widmung, die in einem prägnanten Satz beschreibt, was er für seine Familie war: „Für den besten aller Väter“. Dahinter drei schöne Kränze, der der Loge, der des Schottischen Ritus (AASR) und der des Internationalen Komitees der LUF für ihren Ehrenpräsidenten.

Henry Babel, der Pastor der Familie, der ihn seit vielen Jahren kannte, leitete den Gottesdienst, brachte den Trost des heiligen Wortes und sprach mit unserem Bruder, indem er Passagen vorlas, die er geschätzt hätte, da er seine Ehebibel gut kannte, das Buch, aus dem er seine Kraft und Hoffnung schöpfte. Pastor Babel zeichnet in sehr emotionalen Worten die starke Persönlichkeit unseres geliebten Bruders nach.

Als Humanist und Menschenfreund übte er die Sozialmedizin wie ein Priesteramt aus, weil dies universell sein kann, wenn ein Beruf, ja eine Berufung, mit Nächstenliebe, Selbstlosigkeit und dem Willen zu dienen ausgeübt wird.

Nach dem Segen übergab er das Wort an Bruder Hermann Jenni, den Sprecher der Loge „Treue und Besonnenheit“, der seine Ausführungen mit einer Erinnerung an unsere Symbolik begann: Der Hammer und der Meissel fielen unserem Bruder Théo Marti aus der Hand, als er die Bearbeitung seines Steins beendete, der nun seinen endgültigen Platz in unserem Gebäude, dem Herzstück der Struktur, einnehmen wird. Man kann einen solchen Mann nicht messen, man kann nur einige Züge dieser außergewöhnlichen Karriere nennen. Der Sohn eines Berner Arztes schloss sein Medizinstudium an der medizinischen Fakultät unserer Stadt ab und wurde im Alter von 23 Jahren, am 12. März 1931, in die Loge „Treue und Besonnenheit“ aufgenommen, einem Ort für intensiv gelebte freimaurerischer Kultur und Tradition.

Die Brüder nahmen ihn herzlich auf, denn seine großzügige Lebensauffassung und sein unbändiger Wunsch, der Menschheit zu dienen, entsprachen ihrer Vorstellung, dass diese Loge, eine der lebendigsten und blühendsten, auf die Suche nach einem Ideal der Vollkommenheit und des wahren Fortschritts ausgerichtet sei.

Raymond van der Elst, Doktor der Rechtswissenschaften, Professor für internationales Recht an der Freien Universität und Mitglied der Loge „Union und Fortschritt“ des belgischen Grand Orient, berichtete anschließend in bewegenden Worten über seine zwölfjährige Zusammenarbeit mit Bruder Théo Marti. In seiner Eigenschaft als Vizepräsident erlebte er seine Impulse und seinen Einfluss als Präsident des Weltfreimaurerbundes (UFL/LUF). Er sagt uns, dass es seinem wirksamen und beharrlichen Handeln zu verdanken ist, dass Brüder, die von totalitären Regimen sowohl in Spanien als auch in Ungarn verurteilt wurden, nur weil sie unserem Orden angehörten, aus dem Gefängnis entlassen wurden, ihnen geholfen wurde und sie einen neuen Grund zur Hoffnung gefunden haben.

Der Redner drückte unsere tiefe Zuneigung für seine Kinder, seine Familie und vor allem für Schwester Irene Marti aus, seine treue Gefährtin und unermüdliche Mitarbeiterin, die selbst eine Würdenträgerin des internationalen Gemischten Ordens „Droit Humain“ ist.

Bruder Georges Kollath las dann zwei Gedichte in der Sprache Goethes, der Muttersprache unseres Bruders Théo, Gedichte, die es verdienen würden, von einem kompetenten Bruder ins Französische übersetzt zu werden, der es verstehen würde, uns die erhabene Inspiration von Bruder Théo Marti, seinen zarten und feinen Stil wiederzugeben. Théo Martis erhabene Inspiration, seine Zartheit und seine große Seele.

Wie Pastor Babel so schön sagte, hat jedes erfüllte Leben seinen Anteil an Misserfolgen, Missverständnissen und Widerständen, was ihm eine andere Dimension verleiht, denn der Schatten bringt das Licht hervor.

Dann erinnerte der Redner der Loge „Fidelity & Prudence“ an den erfolgreichen Werdegang von Bruder Théo Marti in den Perfektionslogen des AASR. Von 1936 bis 1969 erklomm er alle Stufen, um den höchsten Rang zu erreichen und Mitglied des Obersten Rates zu werden. Während der langen Zeit von zehn Jahren war er nacheinander Großmeister des Areopags „La Concorde“, Weisester des Souveränen Kapitels „La Prudence“ und zum Zeitpunkt seines Ausscheidens Großmeister des Konsistoriums des 32. Grades.

Und man kann diese schöne Synthese von Pazifist und Patriot, diesen Beweis, dass es keinen Gegensatz zwischen diesen beiden Eigenschaften gibt, nicht einfach übergehen. Er war Gründer einer Liga gegen den Krieg und war in der Schweizer Armee Oberstleutnant, der höchste Rang, den die Armee einem Militärarzt verleihen kann.

Wir dürfen nicht vergessen, dass er einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen die berüchtigte faschistische Fonjallaz-Initiative geleistet hat, die vom Schweizer Volk abgelehnt wurde, so dass sich die Gedanken- und Meinungsfreiheit auf unserem verehrten Boden entfalten konnte (Ablehnung der Initiative am 20. November 1938, ergänzende Anmerkung).

Die Zeremonie endete mit den rituellen Worten und der Darbringung des Akazienzweigs, Symbol unseres Bündnisses und Symbol der Unsterblichkeit. Die große Schar von Brüdern aus allen Regionen und Ländern, die Delegationen der UFL/LUF und die Freunde der Familie sprachen der Familie ihr Beileid aus und beendeten damit diese würdige und bewegende Zeremonie.

Bruder Théo Marti, Du hattest immer einen glühenden Glauben an den Wert unseres Ideals, Du hast Dein ganzes Leben lang als Arzt praktiziert, indem du deine Brüder, die Menschen, mit der wahren Nächstenliebe geliebt hast, und du bist friedlich in Richtung der himmlischen Täler gegangen mit der Hoffnung, dass wir uns unter Bedingungen, die wir uns nicht vorstellen können, im himmlischen Jerusalem wiedersehen werden. Vielen Dank für alles, was Du gegeben hat.

Werke von Théo Marti:

• Von freimaurerischen Irrlehren bis zur Geschichte des Weltbundes der Freimaurer.
• Die Loge „Treue und Besonnenheit“ und ihre Vorfahren im Orient von Genf.
• Ein vergessener Jahrestag.
• Hermetik, Erfüllung.
• Der Freimaurer Dr. Kurt von Sury, 1882-1977.

Dr. Eugen Lennhoff (1891 – 1944): Mitbegründer des AASR Alten Angenommenen Schottischen Ritus in Österreich, immigrierte nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich nach England; brachte 1929 mit Dr. Oskar Posner (1878-1932) das Internationale Freimaurer-Lexikon heraus. Er verließ Österreich nach dem Anschluss an das Großdeutsche Reich und ging nach London, wo er sich journalistisch betätigte.

Carl von Ossietzky (1889-1938): Publizist, Friedensnobelpreisträger, war u.a. im KZ Sonnenburg inhaftiert. Er war zu gleichen Zeit in dem berüchtigten KZ als auch Müffelmann, Bensch und Koner dort einsaßen. (Anmerkung: Ossietzkys Mitgliedschaftsstatus in der UFL ist bis heute nicht urkundlich gesichert).

Prof. Edouard Plantagenet (1892 – 1943): Schriftsteller und Professor am Collège des Sciences Sociales in Paris, Autor zahlreicher freimaurerischer Publikationen und wichtiger Bücher; er starb im Konzentrationslager Buchenwald.

Dr. Emanuel Propper (1892-1976): Großmeister der Großloge von Israel, zuvor Großmeister der Symbolischen Großloge von Deutschland im Exil.

Dr. Richard Schlesinger, bis 1938 Großmeister der Großloge von Wien, UFL-Aktivist, wurde am 05.06.1938 aus dem Gefängnis ins Krankenhaus überstellt und starb dort.

Hermannus van Tongeren: UFL-Aktivist, Großmeister des Großostens der Niederlande, inhaftiert unter den Nazis wegen seines freimaurerischen Engagements, starb 1940 nach seiner Deportation im Konzentrationslager Buchenwald.

Fritz Uhlmann (1881-1938): Privatdozent, Arzt und Pharmakologe, Schriftsteller zahlreicher Bücher über die Freimaurerei, Welt-Präsident der UFL von 1920-1938.

11. PRÄSIDENTEN DER UFL INTERNATIONAL

(mit Blick auf den Datenschutz geben wir lediglich auf der internen Ebene Informationen)

12. LINKS

Internet:

www.ufl-Deutschland.info

https://www.ufl-schweiz.ch/

https://freimaurer-wiki.de/index.php/UFL

https://freimaurer-wiki.de/index.php/Esperanto_und_Freimaurerei

20.Februar 22

Was Freimaurerei leisten kann.

Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme

Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme

Was Freimaurerei leisten kann
Eine Reflektion von Br. Karsten Oelckers - 2007

Die Freimaurerei ist in ihrem ganzen Wesen und Inhalt international und universell. Sie ist eine Schule, in der die überkommenen Werte unserer Zivilisation und die allgemein feststehenden und anerkannten Tugenden in einer Weise gelehrt werden, die den Menschen zur Selbsterkenntnis führt. Die Freimaurerei ruht auf Werten, die unverrückbar sind. Diese Werte werden symbolisiert durch die Säulen: Weisheit, Stärke und Schönheit.

Die Freimaurerei ist Arbeit an der Veredlung des Menschen. Sie ist nicht nur eine Bruderschaft. Sie ist auch und vor allem ein Mysterienbund. Freimaurerei ist das Erlebnis des Übersinnlichen und Absoluten. Ergebnis ist Wissen, ist letzte Wahrheit. Der Weg des Maurers ist der Weg zur letzten Erkenntnis, ist mystischen Begreifen des Weltbildes und des letzten Dinges unseres Daseins. Die Wege der Menschen sind die Wege des Alltags im Irrgarten der Sinne und der Gedanken. Die Mauern der Erscheinungsformen engen den Blick, verschließen den Horizont. Rastlos eilt der Mensch durch die verschlungenen Pfade seiner Gedankenwelt, um nach langer Irrfahrt wieder zum Ausgang zurückzukehren. Er hat den Aspekt der Ewigkeit verloren. Brennend ist die Sehnsucht des Menschen nach reiner Erkenntnis. Der Mensch schaut nach innen und grübelt über die Bilder, die er empfängt. Es ist die innere Schau, die allein die Wahrheit erschließen kann. In den Sinnen befangen, vermag er nicht das Übersinnliche zu erleben.

Alle Wissenschaft ist bedingte Wahrheit

Die Wissenschaften der Völker haben als Dogma die Haltbarkeit des Verstandes und die Beweiskraft der sinnlichen Erfahrung. Eingepresst in die starren Formen niederer Erkenntnisse finden sie nicht den Weg vom Einzelnen, Bedingten, zum Allgemeinen und Absoluten. Alle Wissenschaft ist bedingte Wahrheit, ein ewiges Suchen und Forschen, aber kein letztes Wissen, das allein aus dem Erlebnis kommt. Freimaurerei ist die Wissenschaft ohne Dogma. Ihr Wissen - im letzten Sinne - kann mit dem Verstand nicht begriffen werden. Sie kann daher niemals in Widerspruch stehen mit den immer wechselnden, immer sich widersprechenden Ergebnissen menschlicher Forschung. Ihr Wissen liegt auf der übersinnlichen Bewusstseinsphäre. Freimaurerei ist das Erlebnis des Unsichtbaren, Unbegreiflichen. Freimaurerei ist mystisches Erleben. Das Motto der Freimaurerei ist: Erkenne Dich selbst und Du erkennst Gott und damit den allmächtigen Schöpfergeist (oder: Erkenne Deinen Geist und Du erkennst die ewigen Gesetzmäßigkeiten). – Verändere Deinen Sinn und Du veränderst die Welt. Das Buch heiliger Gesetze (Bibel, Koran, Weißes Buch) ist Richtschnur, das Winkelmaß dient zum Abmessen unserer Handlungen und der Zirkel umschreibt unsere Wünsche und hält unsere Leidenschaften in Grenzen.

Dem Erreichen der Ziele und dem Umgang der Brüder miteinander dienen als Hilfe die „Alten Pflichten von 1723“. Alle danach erlassenen Verlautbarungen oder Bestimmungen – gleich von welcher Großloge für erforderlich erachtet - sind in ihrem Kern überflüssig. Sie verstoßen gegen die Grundsätze der „Alten Landmarken“. Es würde sich lohnen, die zahllosen späteren Erklärungen von Großlogen, was die „Landmarks“ sind oder sein sollten, auf den Müllhaufen der Irrungen zu werfen.

Verrücke die Grenzen nicht

Die Bibel erwähnt in „Sprüche Salomos“ worum es geht: „Verrücke nicht die alte Grenze, die deine Väter schon errichtet haben!“ oder – aus einer anderen Übersetzung: „Treibe nicht zurück die vorigen Grenzen, die deine Väter gemacht haben.“ (Altes Testament: Sprüche 22, Vers 28). Alle Erklärungen, was die „Landmarks“ sind, dienen der Ausgrenzung, der Machtfülle und der Eitelkeit. Sie trennen den Suchenden von der Wahrheit ab und führen ihn in Erklärungsnotstände. Deshalb gibt es auch so viele Freimaurer, die auf die Frage, was Freimaurerei sei, dahingehend antworten, was sie nicht ist. Die im Jahre 1929, in einer Extremlage europäischer Konfrontationspolitik, von den britischen Großlogen verabschiedeten und von zahlreichen Großlogen dieser Welt anerkannten „Basic Principles“ verstoßen in ihrem Kern gegen die „Alten Pflichten von 1723“. Die „Alten Pflichten von 1723“ sind das einigende Instrument internationaler freimaurerischer Ordnung. Es gilt für alle freimaurerischen Obödienzen, zu diesen Grundsätzen zurückzukehren.

Indem der Freimaurer seinen Geist fordert, fördert er die geistige Auseinandersetzung. In diesem Selbstverständnis hat sich leider seit der Aufklärung auch innerhalb der Freimaurerei ein schleichender Verfall der Geisteshaltung vollzogen, an dessen Beseitigung wir jetzt Mitverantwortung tragen. Die Freimaurerei hat gewissermaßen etwas gutzumachen in einer Welt, die ihr Ziel angeblich nur in der Vernunft sehen kann und damit Gefahr läuft, die Wahrheitssuche zu vergessen. Wir Freimaurer müssen eine Zeit der erneuten Aufklärung einleiten. Wer Fehlentwicklungen erkennt und sein Fehlverhalten nicht ändert, wird schuldig. Insoweit gilt es, sich bei einer neuen Aufklärung zumindest aktiv zu beteiligen.

Wäre die Freimaurerei eine künstliche Theorie, leistete sie eine Arbeit, die die Wirklichkeit abstrahiert. Die Freimaurerei wäre dann nicht mehr als eine Sekte von Romantikern, die sich gegenseitig bestätigten, welche „Gutmenschen“ sie seien. Jene Maurer, die an der Wirklichkeit vorbeiarbeiteten, entfernten sich von dem Dienst an der Humanität. Solche Maurer erstickten bald in ihrem Dogmatismus; sie wären zusehends unfähig, die Wahrheit zu erkennen. Ihre Augen wären von jenem Staub bedeckt, den sie beseitigen sollten.

Die Freimaurerei muss sich von Vorurteilen befreien

Der Freimaurer muss sich von Vorurteilen befreien, indem er die geistigen Fesseln, auch die einer bestimmten freimaurerischen Oboedienz, mit dem „Kabeltau“ ablegt. Ein freier Mensch muss sich die Liebe zur Freiheit bewahren und ständig erneut erarbeiten. Die Gedanken eines „freien Menschen von gutem Ruf“ müssen so frei sein, dass er imstande ist zu zweifeln, er erhebt sich über das Dogma. Dann ist er imstande, in Liebe die Wahrheit zu suchen und einen Beitrag zu leisten, sich selbst und die Menschheit auf eine höhere geistige Ebene zu leiten. Hinsichtlich der Auseinandersetzung der Brüder mit Themen der Zeit gilt das, was Bruder Johannes Edward Bing bereits 1929 unter dem Thema „Ist die Freimaurerei reformbedürftig?“ behandelte:

o Den konstruktiven Patriotismus pflegen, aber den Chauvinismus bekämpfen,
o der Politik die Pforten der Logen verschließen, aber innerhalb der Bruderkette sich intensiver mit den zeitbewegenden Problemen auseinandersetzen;
o schließlich die Toleranzidee nicht nur in die Außenwelt tragen, sondern auch in den eigenen Reihen pflegen.

Der vielfach geäußerte Ansatz, dass sich in Logen nicht über Politik und Religion geäußert wird, ist in lebendigen Logen aus verständlichen Gründen nicht realisiert. Zahlreiche Logen missverstehen jedoch ihren Auftrag in jenem vorauseilendem Gehorsam, der die Obödienz zur Grenze erklärt. Dieses hat zur Folge, dass Brüder an den Realitäten vorbeileben. Diese Haltung gibt Tendenzen Vorschub, die Freimaurerei als Ersatzreligion einzustufen. Wie Br. Johannes E. Bing äußerte, so wollen wir die Pforte der Loge während der Tempelarbeiten der Politik verschließen, uns jedoch an unseren Bruderabenden mit den gesellschaftsrelevanten Fragen unserer Zeit umso intensiver beschäftigen, ohne jedoch einer speziellen parteipolitischen Richtung Prioritäten einzuräumen. Hieraus folgen die Freiheit des Geistes und die Toleranz gegenüber der Freiheit des anderen. Wahre Souveränität gibt es nur, wenn sich der Mensch, wenn sich eine Gemeinschaft und wenn sich die Länder bewusst und willentlich entschließen, sich für das Wohlergehen des anderen Menschen, der anderen Gemeinschaft und des anderen Landes einzusetzen, d.h. dessen bzw. deren Sichtweise zu erkennen und zu respektieren. Dieses Prinzip baut auf Bildung, Erkenntnis und besonders auf Liebe auf.

Hierin liegt der Geist, dem wir uns als Freimaurer verpflichtet sehen.

-.-

Thomas Morus oder Thomas More (* 07.02.1478 in London †06.07.1535 in London - hingerichtet). Erasmus von Rotterdam schrieb über ihn: „Thomas More, Lordkanzler von England, dessen Seele reiner war als der reinste Schnee, dessen Genius so groß war, wie England nie einen hatte, ja nie wieder haben wird, obgleich England eine Mutter großer Geister ist“. 1886 Seligsprechung durch den Heiligen Stuhl, 1935 Heiligsprechung. Seit 2000 Patron der Regierenden und der Politiker.
Schlussbemerkung: Dieser Artikel erschien in der Nr. 1/2007 der Schweizer Freimaurer-Rundschau „Alpina“.

20.Februar 22

Mitgliedschaft

Mitglied werden

Eine Mitgliedschaft in der UFL - Deutschland

ist nur für Brüder und Schwestern Freimaurer möglich. Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der UFL - Deutschland haben, können Sie das Antragsformular über den Präsidenten anfordern und per Post an den Schatzmeister senden. Die Kontaktdaten des Präsidenten entnehmen Sie bitte dem Impressum.

04.Juni 23

Kontakt

Präsident der UFL-Deutschland

Titus R. Feigl
Tizianstrasse 147
80638 München
Telefon: 089-174446
E-Mail-Adresse: post@ufl-deutschland.info

19.Februar 22

Impressum

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UNIVERSELLE FREIMAURER LIGA Landesgruppe Deutschland e.V.

Vertreten durch den Präsidenten und 1. Vorsitzenden:
Titus R. Feigl
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04.Juni 23

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Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.
Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.
In den Cookies werden dabei folgende Daten gespeichert und übermittelt:

(1) Spracheinstellungen
(2) Log-In-Informationen

Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.
Für folgende Anwendungen benötigen wir Cookies:

(1) Übernahme von Spracheinstellungen
(2) Merken von Suchbegriffen

Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind:
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.
Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.
Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:


  • (1)die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

  • (2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

  • (3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

  • (4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

  • (5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

  • (6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

  • (7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

  • (8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.


Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:


  • (1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

  • (2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

  • (3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

  • (4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.



Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Löschung
a) Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:


  • (1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

  • (2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

  • (3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

  • (4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

  • (5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

  • (6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b) Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist


  • (1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

  • (2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

  • (3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

  • (4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

  • (5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung


  • (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,

  • (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder

  • (3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.


Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO. Die für uns zuständige Behörde ist:

Landeshauptstadt München
Datenschutzbeauftragte der LHM
Marienplatz 8
80331 München
betroffenenrechte@muenchen.de

04.Juni 23